Kontakt

Rechtsanwalt Axel Stöckel
Fachanwalt für Strafrecht
Salierstraße 13
55218 Ingelheim
Telefon: 06132 - 979 545
info@strafrecht-ingelheim.de

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 8.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 bis 14.00 Uhr
Weitere Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung.

Zweigstelle Wiesbaden:
Kaiser-Friedrich-Ring 90
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 - 13 74 767
alternativ: 06132 - 979 545
ra@anwalt-strafrecht-wiesbaden.de

Kontaktaufnahme:

In der Regel werden Sie sich dann an einen Strafverteidiger wenden wollen, wenn Sie durch ein Schreiben vom Gericht, von der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder der Bußgeldbehörde signalisiert bekommen haben, dass in einem Straf- oder Bußgeldverfahren gegen Sie ermittelt wird. Vielleicht wissen Sie aber auch schon vor Erhalt eines solchen Schreibens, dass Ihnen ein Fehltritt unterlaufen ist, der Sie in Kürze in Konflikt mit der Staatsgewalt bringen wird, oder Sie möchten sich frühzeitig beraten lassen, um auf einem Gebiet mit zahlreichen rechtlichen Stolperfallen derartige Fehltritte von vornherein effektiv zu vermeiden. Auch wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, wenn Sie selbst oder ein Angehöriger von Ihnen bereits in Haft oder gar verurteilt sind, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Der erste Schritt für Sie besteht in jedem Fall in einer telefonischen Terminvereinbarung. In diesem Telefonat brauchen Sie uns nur grob Ihr Anliegen zu schildern. Wir vereinbaren dann möglichst zeitnah einen Termin für ein persönliches Gespräch. Dieses kann auf Ihren Wunsch hin auch bei Ihnen zuhause in Ihrer gewohnten Umgebung stattfinden, wo sie den bisher in der jeweiligen Sache erfolgten Schriftverkehr jederzeit griffbereit haben. Natürlich besuche ich Sie während einer eventuellen Untersuchungshaft oder der Verbüßung einer Freiheitsstrafe auch in der Justizvollzugsanstalt.
Bei der Erstberatung wird es dann darum gehen, dass Sie mir Ihren Fall im Detail schildern. Basierend auf diesen Informationen kann ich Ihnen dann sagen, welche Möglichkeiten Ihnen nun offen stehen und mit welchen Risiken und Kosten diese verbunden sind. Es liegt dann bei Ihnen, über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.
Wenn Sie wünschen, dass ich Sie in Ihrer Sache dauerhaft verteidige, übernehme ich den weiteren Schriftverkehr und die sonstigen erforderlichen Tätigkeiten für Sie und informiere Sie über alle wichtigen Entwicklungen. Sofern es zu einem Prozess kommt, stehe ich Ihnen natürlich auch vor Gericht zur Seite, um das unter den gegebenen Umständen für Sie beste Ergebnis zu erzielen.